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Das Ende der Horrorshow.

Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheitsondern die Illusionwissend zu sein.” 

Stephen Hawking

Der Vorhang ist also gefallen. Die hässliche Fratze der Medusa wurde ins Licht gezerrt und sie selbst ist zu Stein erstarrt, aufgrund ihres eigenen, schrecklichen Antlitzes.

Und so ist es nun an der Zeit endlich eine Weile Abstand zu nehmen von den Sozialen Medien und das zu tun, was ich schon seit ca. 5 Jahren tun will. Mir mein Schlagzeug- Pad zu schnappen und einfach in Richtung Meer unterwegs sein, Straßenmusik machen und noch mehr Drogen nehmen und wieder mehr vögeln. 🙂


Was also nehme ich aus all dem mit?

Je höher die Antithese, desto besser für die These.

These und Antithese bilden eine Synthese.


Was ist die These?

Sexwork is work.

Dazu gehörige Forderungen der Sexarbeitsbewegung (kopiert von der Seite des BesD):

1.Entkriminalisierung

Entkriminalisierung ist die zentrale Forderung der Sexarbeiterbewegung weltweit. Gemeint ist damit die vollständige Abschaffung aller Gesetze, die Sexarbeit kriminalisiert oder auf andere Weise behindert. Auch jede Regulierung, die in strengerer Weise einschränkend (restriktiver) wirkt als für vergleichbare Berufe, kriminalisiert Sexarbeit.

Durch Gesetze wird Verhalten sanktioniert, d. h. bestraft, das nach Ansicht des Gesetzgebers schädlich für die Gesellschaft ist. Im Strafrecht sind die härtesten Vergehen definiert und es können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Verstöße gegen eine lokale Sperrbezirksverordnung gelten zunächst als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall jedoch als Straftat. So kann man wegen eines solchen Verstoßes im Gefängnis landen – weil man sich im falschen Stadtteil mit anderen Menschen über das falsche Thema unterhalten hat.

Strafgesetze, die sich explizit auf Sexarbeit beziehen, können Sexarbeiter_innen selbst kriminalisieren, aber auch ihre Kunden, Partner, Freunde, Familien oder Dritte (z. B. Vermieter, Fahrer, Webseitenbetreiber).

Wir fordern mit einer vollständigen Entkriminalisierung jedoch nicht notwendigerweise die Abwesenheit von Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Solche Maßnahmen werden auch in anderen Branchen umgesetzt. Wir wollen allerdings nicht durch Sondergesetze als grundsätzlich zu kontrollierende und kriminelle Berufsgruppe diskriminiert werden.

2.Legalisierung

Legalisierung ist nicht zu verwechseln mit Entkriminalisierung.

Der Begriff bedeutet nämlich nicht die Abschaffung hinderlicher Paragraphen und Regelungen, sondern die Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften, um Sexarbeit staatlich zu regulieren und zu kontrollieren.

Beispiele hierfür sind: Erlaubnispflicht, Kondompflicht, Anmeldung.

Eine Legalisierung kann zur Einhaltung klar definierter Vorschriften zwar einerseits eine höhere Rechtssicherheit bieten. Es werden jedoch dadurch alle Sexarbeiter*innen illegalisiert, die sich diesen staatlichen Kontrollen nicht unterwerfen wollen oder können.

Daher sollte es keine Sondergesetze und Vorschriften für Sexarbeitende geben, sondern eine legale Anerkennung unserer Tätigkeit bzw. die Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.

3.Legale Anerkennung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Legalisierung sollten nicht verwechselt werden mit dem Status von Sexarbeit als legale (also nicht kriminalisierte) Tätigkeit bzw. mit legaler Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.

Voraussetzung für eine kompromisslose Anerkennung von Sexarbeit als legitime Erwerbstätigkeit – auch wenn es eine Tätigkeit ist, die nicht für jeden Menschen geeignet ist – ist die vollständige Entkriminalisierung. Das heißt, dass sämtliche Aspekte der Sexarbeit als einvernehmlicher Tausch von Geld oder anderen materiellen Gütern gegen erotische und sexuelle Dienstleistungen anerkannt werden.

Dazu gehört auch ein Recht auf sinnvolle und gemeinsam mit Menschen aus der Branche entwickelte Arbeitschutzmaßnahmen. Dazu gehört aber für uns nicht eine Legalisierung/Regulierung im Sinne einer staatlichen Gängelung und diskriminierenden Kontrollwut.

4.Stigma

Die vollständige Entkriminalisierung ist allerdings noch nicht genug. Das glücklicherweise abnehmende, aber noch immer weit verbreitete gesellschaftliche Unwerturteil wird sich dadurch allein nicht abschaffen lassen. Das Hurenstigma begleitet uns jeden Tag, egal ob wir aktiv in der Sexarbeit tätig sind oder uns in andere Berufe umorientieren wollen. Daher fordern wir außerdem, die Berufswahl als zusätzlichen Punkt in bestehende Anti-Diskriminierungsgesetze aufzunehmen. Menschen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Sexarbeit oder in anderen Berufen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Dienstleistern oder auch von zukünftigen Arbeitgebern diskriminiert werden, sollten kompetente Beratung und Hilfestellung in Anspruch nehmen können.

Solange das gesellschaftliche Stigma noch besteht, ist dem Schutz unserer Privatsphäre und Anonymität eine hohe Priorität einzuräumen. Dazu gehört auch ein Angebot anonymer, kostenloser und unparteilicher berufsbegleitender Beratung, gesundheitlicher Aufklärung, Untersuchung und ggf. Behandlung in jeder größeren Stadt. Diese Angebote werden von Sexarbeiter_innen erwiesenermaßen freiwillig und regelmäßig in Anspruch genommen, wo die Möglichkeit besteht.

Im Fall von real auftretenden Konflikten zwischen Sexarbeitenden und anderen Erwerbstätigen oder Anwohnern fordern wir eine Einschränkung der Sexarbeit nur im gleichen Maße, wie sie auch bei Angehörigen anderer Berufe praktiziert wird. Flächendeckende Berufsverbote wie die Sperrbezirke oder die grundsätzliche Einordnung auch kleiner, diskret betriebener Wohnungsbordelle als störendes Gewerbe nach dem Baurecht sind im Rahmen einer legalen Anerkennung der Sexarbeit nicht hinnehmbar.


Was ist die Antithese?

Prostitution ist Gewalt und keine Arbeit.

Das Wort Sexarbeit ist ein politischer Begriff, der erfunden und geprägt wurde, durch die US- Amerikanerin und ehemalige Prostituierte Carol Leigh. Der Begriff soll dazu beitragen, den Dienstleistungscharakter der Tätigkeit, hervorzuheben, um somit der Stigmatisierung und der Gewalt entgegen zu wirken, die die Frauen, in der Prostitution, durch die Männer erfahren.

Eine Prostituierte lebt eine 100 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit ermordet zu werden, als eine gewöhnliche Frau. Weswegen mir die Idee den Begriff “Sexarbeit”, um der Gewalt und dem Stigma, entgegen zu wirken, zunächst vernünftig für mich klang. Dabei ist der Begriff “Sexarbeit”, zeit seines Entstehens, dazu verdammt, in die “Euphemismus- Tretmühle” zu geraten.

Die Euphemismus- Tretmühle.

Die Euphemismus- Tretmühle ist eine sprachwissenschaftliche Hypothese, welche besagt, dass jeder Euphemismus (hier Sexarbeit statt Prostitution)  irgendwann durch Pejorisierung (eine Bedeutungsverschlechterung eines neutralen sprachlichen Ausdrucks im Zuge des Bedeutungswandels) jede negative Konnotation seines Vorgängerausdrucks (Prostitution (auch in Verbindung mit Gewalt)) annehmen wird, solange sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht verändern.

Sonja Dolinsek sagte mal sinngemäß, es muss unsere Aufgabe sein, die Menschen verstehen zu lassen, dass Huren Menschen mit Menschenwürde sind.

Dieser Anforderung kommt der Begriff “Sexarbeiterin”, mmn. nicht nach. Denn er begreift die Menschen zwar als dienstleistende und wirtschaffende Elemente. Nicht aber als vollwertige Menschen mit Menschenwürde.

Aus diesem Grund werde ich den Begriff “Sexarbeit” also zukünftig nicht mehr verwenden werde. Es nützt nichts. Denn so funktioniert Sprache nicht. Der Begriff soll Recht schaffen, tatsächlich aber verschleiert er Gewalt, auch dadurch weil durch den Begriff sehr viele unterschiedliche Dienstleistungen subsummiert werden. Vom Fotoverkauf ,bis über den Escort, bis hin zum Laufhaus. Der Begriff Sexarbeit verschleiert einen gesamten Komplex, zu Ungunsten der Frauenbewegung. Denn der Begriff Sexarbeit erzeugt, meiner Meinung nach, eine falsche Balance. Die gesamte Bordellstruktur, mit Dumpingpreisen von 50 Euro, während die Frauen 160 Euro fürs Zimmer bezahlen, ist nicht tragbar, durch ausschließlich selbstbestimmte Arbeiterinnen. Und so wie ich das sehe, ist es nicht die selbstbestimmte Prostitution, die sprachliche Präzision benötigt, sondern es ist der Menschhandel zwecks sexueller Ausbeutung, die Vergewaltigungen und die Gewalterfahrungen, der Frauen, die als solche präziser benannt werden müssen und eben nicht verschleiert werden dürfen, durch den Begriff Prostitution oder Sexarbeit. 

Denn wie die Aktivistin Elly Arrow einwandfrei analysiert hat, war es sogar eine Sexwork- Organisation (Tampep), aus Italien, die Broschüren erstellt hat, die Menschenhandelsopfer zu „migrantischen Arbeiterinnen“ verklärt hat. Obwohl es sich um Frauen handelte, denen die Pässe abgenommen wurden und die zur Prostitution gezwungen wurden sind. Durch die Sexwork- Organisation (!), wurden diese Opfer von massiver Gewalt, die entgegen der eigenen Menschenrechte, zum Sex gezwungen werden, zu Arbeiterinnen verklärt wurden. Damit möchte ich mich, nach wie vor, absolut nicht gemein machen.

Der Begriff „Sexarbeit“ ist das Messer, im Rücken, einer jeden zum Sex gezwungenen und gehandelten Frau, auf dieser Welt. Der Begriff „Sexarbeit“ ist „White- Feminism“ in seiner ekelhaftesten Abscheulichkeit.

Damit sage ich ausdrücklich nicht, dass sich prostituierende Frauen, sogenannte Huren keine Arbeitsrechte oder gar Schutz bedürften. Brauchen sie. Und ich will damit auch nicht sagen, dass eine Hure zu sein, keine Arbeit für mich bedeutet hätte, das hat es. Allerdings schützt und entstigmatisiert der Begriff “Sexarbeit” die Frauen, in der weltweiten Prostitution, mmn., nicht, sondern er legitimiert die Zuhälter, die Menschenhändler und die ausbeuterischen Bordellbetreiber, weltweit.

Wer die Gewalt, gegen die Frauen, in der Prostitution, bekämpfen und die Lebensumstände der Frauen verbessern möchte, der darf keinen Euphemismus betreiben. Im Interesse der gezwungenen Frauen, ebenso wie im Interesse der selbst-bestimmten Huren.

Es ist nichts solidarisches daran, die eigene Selbstbestimmtheit allen anderen Frauen, in der Prostitution, weltweit aufs Auge drücken zu wollen und Opfer von Gewalt sprachlich als “Kolleginnen” zu deframen.

Ich will nicht verwechselt werden, mit einer entrechteten Frau aus Indien, die ,entgegen jeglicher Selbstbestimmung, bereits im Bordell, in die Prostitution, hineingeboren wurde und die niemals selbst eine eigene Entscheidung diesbzgl. getroffen hat. Ich bin ein Mensch, mit Menschenwürde und mit Menschenrechten und als solcher möchte ich auf gar keinen Fall, dass meine Selbstbestimmung, Menschenhandelsopfern und Sexsklavinnen sprachlich angelastet werden und die Menschenrechtsverletzungen, im Bereich der Prostitution, verbagatellisiert werden, durch den Begriff der “Sexarbeit”.


Fazit

Auf meinen Grabstein soll daher also geschrieben stehen: “Für Geld tat sie einfach Alles – Alles, nur nicht Arbeiten.”

Deshalb nennt mich nicht Arbeiterin. Ich bin eine ,sich (gelegentlich) prostituierende, Frau. Nicht ungleich und mit weniger Menschenwürde, als andere Frauen auch. Ich bin eine Hure UND eine Heilige.

Ich bin ein Mensch!

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